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Ehe- und Familienrecht

Mag. Karl Komann

Ehe - und Familienrecht

Unterstützung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Ehe-, Unterhalts- und Scheidungsangelegenheiten.

  • Scheidungen (einvernehmlich und streitig)
  • Ehegattenunterhalt
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens
  • Kontaktrecht und Obsorge für Kinder

Ein Rechtsgebiet ist für viele Menschen von besonders großer persönlicher Bedeutung: das Ehe- und Familienrecht. In Österreich sind alle rechtliche Aspekte rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt, Obsorge und andere wichtige Angelegenheiten, die das Familienleben betreffen, im Ehe- und Familienrecht geregelt. Lesen Sie hier die grundlegenden Informationen des Ehe- und Familienrechts und wie Sie ein Rechtsanwalt in diesem Bereich unterstützen kann.

Eheschließung und Ehevertrag

Das Ehe- und Familienrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eheschließung. Es legt die Voraussetzungen fest, die erfüllt sein müssen, damit eine Ehe rechtsgültig geschlossen werden kann. Darüber hinaus haben Ehepartner die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen.

In einem Ehevertrag können individuelle Regelungen getroffen werden, die beispielsweise das Vermögen, den Güterstand oder den Unterhalt betreffen. Ein Rechtsanwalt kann bei der Erstellung eines Ehevertrags beraten und sicherstellen, dass die Interessen beider Ehepartner angemessen berücksichtigt werden.

Scheidung und Unterhalt

Im Falle einer Scheidung regelt das Ehe- und Familienrecht die rechtlichen Folgen für die Ehepartner. Es betrifft Themen wie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, den Unterhalt für Ehepartner und Kinder sowie die Obsorge und das Besuchsrecht für gemeinsame Kinder.

Ein Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht kann während des Scheidungsverfahrens unterstützen, die Interessen seiner Mandanten vertreten und bei der außergerichtlichen Einigung oder vor Gericht für eine gerechte Lösung eintreten.

Obsorge und Besuchsrecht

Bei Trennung oder Scheidung müssen auch Entscheidungen zur Obsorge und zum Besuchsrecht für gemeinsame Kinder getroffen werden. Das Ehe- und Familienrecht regelt die elterliche Verantwortung und das Recht der Eltern, die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu gestalten. Es ist wichtig, dass die Interessen des Kindes dabei stets im Mittelpunkt stehen. Ein Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht kann Eltern bei der Ausarbeitung von Obsorgevereinbarungen oder bei der gerichtlichen Regelung betreffend Kindesunterhalt und Kontaktrechte unterstützen.

Gewaltschutz und Kindeswohl

Ein Rechtsanwalt kann Opfer häuslicher Gewalt bei der Beantragung von Schutzmaßnahmen wie beispielsweise einstweiligen Verfügungen unterstützen und rechtliche Schritte einleiten, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. In weiterer Folge, nachdem der Schutz der Opfer und das Kindeswohl sichergestellt sind, können mit Hilfe des Anwalts für die aus häuslicher Gewalt entstandenen körperlichen und seelischen Schmerzen Schadenersatz und Schmerzengeld eingefordert werden.

Fazit

Das Ehe- und Familienrecht betrifft wichtige Aspekte des Familienlebens und kann in bestimmten Situationen zu komplexen rechtlichen Fragestellungen führen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht kann Sie in diesen Angelegenheiten beraten, Ihre Rechte vertreten und dafür sorgen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Bei weiteren Fragen zum Ehe- und Familienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.